Interkulturell: Tod und Trauer im Islam, II

Im ersten Teil dieser kleinen Serie hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass das Thema Tod und Trauer im Islam auch in Deutschland an Bedeutung gewinnen wird. Für muslimische Verbände stellte sich die Frage nach der muslimischen Bestattung in Deutschland schon in den 1960ern Jahren. In diesem Teil der kleinen Serie zu Tod und Trauer im Islam soll es um die Bestattung und die damit verbundenen Fragen der Sargpflicht und der islamischen Grabfelder bzw. Friedhöfe in Deutschland gehen.

Die Muslimische Bestattung

Im letzten Beitrag war ja schon die Rede davon, dass eine islamische Bestattung möglichst umgehend nach Eintreten des Todes erfolgen sollte. Das ist dem in muslimischen Ländern zumeist vorherrschenden Klima geschuldet, hat aber auch den theologischen Grund, dass die Seele vom Todesengel zu einem Zwischengericht im Himmel geführt wird, um dann wieder zum Körper ins Grab zurückzukehren.

Die muslimischen Vorstellungen von der Bestattung sind im Wesentlichen durch die Aussprüche vom und über den Propheten Muhammad geprägt, der Koran bleibt in dieser Frage unkonkret. Es wird ebenso deutlich, dass hier lokale Traditionen und Bräuche übernommen wurden. Einig sind sich alle muslimischen Rechtsschulen darin, dass eine Erdbestattung vorgeschrieben ist. Hier grenzt sich der Islam deutlich vom Brauch des Verbrennens der Toten im Hinduismus bzw. von der “Himmelsbestattung” der Zoroastrier bzw. Parsen (Anhänger Zoroasters) ab, die ihre Toten in den “Türmen des Schweigens” (Dachma) von Geiern oder anderen Vögeln  fressen lassen.

Muslime und die Sargpflicht

Im ersten Beitrag dieser Reihe ist ja bereits vom Leichentuch die Rede gewesen, das dem Verstorbenen nach der Totenwaschung angelegt wird. Traditionell wird der Tote darin bestattet, eine Bestattung im Sarg war und ist unüblich. Dieser Brauch wirkt auf viele Deutsche eher befremdlich, jedoch muss festgestellt werden, dass auch in Deutschland eine Bestattung im Sarg erst seit dem 16. Jahrhundert üblich wurde. In den meisten Ländern Europas gibt es eine Sargpflicht. Einer Bestattung im Sarg steht auch für Muslime nichts im Wege, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der islamische Sarg besteht gemäß den islamischen Riten nur aus Vollholz.
  • Der Sarg darf nicht mit Farbe behandelt werden und muss naturell bleiben.
  • Die oben spitz zulaufende Deckelform ist den Gräbern der islamischen Weisen und Heiligen nachempfunden (so genannten Turbe).
  • Es stilisiert den Zusammenhang zwischen Himmel und Erde.

(Quelle: Ikinci Bahar – Tod und Trauer im Islam (Broschüre) – http://www.ikinci-bahar.de/presse.php)

Die Islamische Akademie für Islamisches Recht in Mekka hat am 29.1.1985 eine fatwâ (Rechtsgutachten) erlassen, dass Muslimen die Bestattung in Vollholzsärgen gestattet sei. Trotz der an vielen Orten Deutschlands aufgehobenen Sargpflicht, der hohen Kosten einer Überführung (ca. 3000 Euro) und der Familie, die häufig dauerhaft in Deutschland leben wird, lässt sich eine Mehrheit der Muslime im Herkunftsland bestatten.

Muslimische Gräberfelder

Dieses liegt in der theologischen Auffassung der Muslime begründet, dass ein Grab ein sogenanntes Ewigkeitsgrab sein muss, das heißt, ein Grab darf auch nach Ablauf einer Ruhefrist von z.B. 30 Jahren nicht wieder belegt werden. Für jüdische Friedhöfe gilt diese Regelung bereits, hier werden Gräber nicht eingeebnet bzw. neu belegt. Eigentlich sieht auch das Christentum eine Ruhezeit bis zum Tag des Jüngsten Gerichts vor. In der Praxis werden in vielen Gemeinden jedoch Gräber nach 30 Jahren eingeebnet.

Auf Betreiben der Ausländerbeiräte oder muslimischer Gemeinschaften wurden in zahlreichen deutschen Städten seit den 1990er Jahren muslimische Gräberfelder ausgewiesen. Mit der Aufhebung der Sargpflicht und der Schaffung muslimischer Grabfelder ist der Anteil von Muslimen, die sich in Deutschland bestatten lassen, angestiegen. Nach Ansicht muslimischer Bestatter ein wichtiger Beitrag zur Integration, denn durch die Bestattung in Deutschland könne Deutschland auch wirklich zur Heimat werden. Es ist davon auszugehen, dass die nachfolgenden Generationen sich mehrheitlich in Deutschland bestatten lassen werden, denn eigentlich soll nach islamischer Überlieferung der Verstorbene auch an dem Ort beigesetzt werden, wo er gestorben ist.

Friedhofskultur und Grabgestaltung

Bei vielen Sunniten, vor allem bei denen, die konservativeren Ausrichtungen folgen, gilt es als “nicht islamisch”, Gräber mit Grabsteinen zu versehen oder anderen Gräberschmuck aufzustellen. In arabischen Ländern sind Friedhöfe häufig völlig verwildert, einzelne Grabstätten lassen sich kaum ausmachen. Diese Praxis ist auch als Kritik am Sufismus zu verstehen, wo der Besuch des Grabes eines “Heiligen” als wichtiger Bestandteil des islamischen Glaubens gilt. Kritisiert wird jedoch vor allem, am Grab des Sufis Wünsche (z.B. nach der Geburt eines Sohnes oder nach Heilung) zu äußern und das Grab zu dekorieren.

Schaut man sich jedoch auf muslimischen Gräberfeldern in Europa um, stellt man fest, dass sich Grabsteine und Blumenschmuck auch auf muslimischen Gräbern durchgesetzt haben – nur arabische Kalligraphien lassen darauf schließen, dass es sich bei dem Verstorbenen um einen Muslim handelte.

Hier hat offensichtlich eine Angleichung der Bräuche stattgefunden, die ja eigentlich nicht so weit auseinander liegen. Muslimische Verbände werden mit Sicherheit auch in Zukunft die Einrichtung Muslimischer Friedhöfe  wie in Wuppertal fordern. Ob denn separate Friedhöfe – wie sie seit Jahrhunderten von den Religionsgemeinschaften betrieben wurden – oder Gräber vieler unterschiedlicher Relgionen auf einem (kommunalen?) Friedhof Zeichen von Integration oder Segregation sind, wird die zukünftige Diskussion zeigen.

(1) Beitragsbild: “Wiener Zentralfriedhof, Muslimische Gräber”

Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5 License, Autor nvsigoth67-

Bei weiterem Interesse am Thema “Islam, Tod und Trauer” kontaktieren Sie die Autorin Dr. Claudia Preckel unter claudia.preckel (at) islam-consult.de

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2 Kommentare

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