Interkulturell: Tod und Trauer im Islam, II

Im ersten Teil dieser kleinen Serie hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass das Thema Tod und Trauer im Islam auch in Deutschland an Bedeutung gewinnen wird. Für muslimische Verbände stellte sich die Frage nach der muslimischen Bestattung in Deutschland schon in den 1960ern Jahren. In diesem Teil der kleinen Serie zu Tod und Trauer im Islam soll es um die Bestattung und die damit verbundenen Fragen der Sargpflicht und der islamischen Grabfelder bzw. Friedhöfe in Deutschland gehen.

Die Muslimische Bestattung

Im letzten Beitrag war ja schon die Rede davon, dass eine islamische Bestattung möglichst umgehend nach Eintreten des Todes erfolgen sollte. Das ist dem in muslimischen Ländern zumeist vorherrschenden Klima geschuldet, hat aber auch den theologischen Grund, dass die Seele vom Todesengel zu einem Zwischengericht im Himmel geführt wird, um dann wieder zum Körper ins Grab zurückzukehren.

Die muslimischen Vorstellungen von der Bestattung sind im Wesentlichen durch die Aussprüche vom und über den Propheten Muhammad geprägt, der Koran bleibt in dieser Frage unkonkret. Es wird ebenso deutlich, dass hier lokale Traditionen und Bräuche übernommen wurden. Einig sind sich alle muslimischen Rechtsschulen darin, dass eine Erdbestattung vorgeschrieben ist. Hier grenzt sich der Islam deutlich vom Brauch des Verbrennens der Toten im Hinduismus bzw. von der „Himmelsbestattung“ der Zoroastrier bzw. Parsen (Anhänger Zoroasters) ab, die ihre Toten in den „Türmen des Schweigens“ (Dachma) von Geiern oder anderen Vögeln  fressen lassen.

Muslime und die Sargpflicht

Im ersten Beitrag dieser Reihe ist ja bereits vom Leichentuch die Rede gewesen, das dem Verstorbenen nach der Totenwaschung angelegt wird. Traditionell wird der Tote darin bestattet, eine Bestattung im Sarg war und ist unüblich. Dieser Brauch wirkt auf viele Deutsche eher befremdlich, jedoch muss festgestellt werden, dass auch in Deutschland eine Bestattung im Sarg erst seit dem 16. Jahrhundert üblich wurde. In den meisten Ländern Europas gibt es eine Sargpflicht. Einer Bestattung im Sarg steht auch für Muslime nichts im Wege, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der islamische Sarg besteht gemäß den islamischen Riten nur aus Vollholz.
  • Der Sarg darf nicht mit Farbe behandelt werden und muss naturell bleiben.
  • Die oben spitz zulaufende Deckelform ist den Gräbern der islamischen Weisen und Heiligen nachempfunden (so genannten Turbe).
  • Es stilisiert den Zusammenhang zwischen Himmel und Erde.

(Quelle: Ikinci Bahar – Tod und Trauer im Islam (Broschüre) – http://www.ikinci-bahar.de/presse.php)

Die Islamische Akademie für Islamisches Recht in Mekka hat am 29.1.1985 eine fatwâ (Rechtsgutachten) erlassen, dass Muslimen die Bestattung in Vollholzsärgen gestattet sei. Trotz der an vielen Orten Deutschlands aufgehobenen Sargpflicht, der hohen Kosten einer Überführung (ca. 3000 Euro) und der Familie, die häufig dauerhaft in Deutschland leben wird, lässt sich eine Mehrheit der Muslime im Herkunftsland bestatten.

Muslimische Gräberfelder

Dieses liegt in der theologischen Auffassung der Muslime begründet, dass ein Grab ein sogenanntes Ewigkeitsgrab sein muss, das heißt, ein Grab darf auch nach Ablauf einer Ruhefrist von z.B. 30 Jahren nicht wieder belegt werden. Für jüdische Friedhöfe gilt diese Regelung bereits, hier werden Gräber nicht eingeebnet bzw. neu belegt. Eigentlich sieht auch das Christentum eine Ruhezeit bis zum Tag des Jüngsten Gerichts vor. In der Praxis werden in vielen Gemeinden jedoch Gräber nach 30 Jahren eingeebnet.

Auf Betreiben der Ausländerbeiräte oder muslimischer Gemeinschaften wurden in zahlreichen deutschen Städten seit den 1990er Jahren muslimische Gräberfelder ausgewiesen. Mit der Aufhebung der Sargpflicht und der Schaffung muslimischer Grabfelder ist der Anteil von Muslimen, die sich in Deutschland bestatten lassen, angestiegen. Nach Ansicht muslimischer Bestatter ein wichtiger Beitrag zur Integration, denn durch die Bestattung in Deutschland könne Deutschland auch wirklich zur Heimat werden. Es ist davon auszugehen, dass die nachfolgenden Generationen sich mehrheitlich in Deutschland bestatten lassen werden, denn eigentlich soll nach islamischer Überlieferung der Verstorbene auch an dem Ort beigesetzt werden, wo er gestorben ist.

Friedhofskultur und Grabgestaltung

Bei vielen Sunniten, vor allem bei denen, die konservativeren Ausrichtungen folgen, gilt es als „nicht islamisch“, Gräber mit Grabsteinen zu versehen oder anderen Gräberschmuck aufzustellen. In arabischen Ländern sind Friedhöfe häufig völlig verwildert, einzelne Grabstätten lassen sich kaum ausmachen. Diese Praxis ist auch als Kritik am Sufismus zu verstehen, wo der Besuch des Grabes eines „Heiligen“ als wichtiger Bestandteil des islamischen Glaubens gilt. Kritisiert wird jedoch vor allem, am Grab des Sufis Wünsche (z.B. nach der Geburt eines Sohnes oder nach Heilung) zu äußern und das Grab zu dekorieren.

Schaut man sich jedoch auf muslimischen Gräberfeldern in Europa um, stellt man fest, dass sich Grabsteine und Blumenschmuck auch auf muslimischen Gräbern durchgesetzt haben – nur arabische Kalligraphien lassen darauf schließen, dass es sich bei dem Verstorbenen um einen Muslim handelte.

Hier hat offensichtlich eine Angleichung der Bräuche stattgefunden, die ja eigentlich nicht so weit auseinander liegen. Muslimische Verbände werden mit Sicherheit auch in Zukunft die Einrichtung Muslimischer Friedhöfe  wie in Wuppertal fordern. Ob denn separate Friedhöfe – wie sie seit Jahrhunderten von den Religionsgemeinschaften betrieben wurden – oder Gräber vieler unterschiedlicher Relgionen auf einem (kommunalen?) Friedhof Zeichen von Integration oder Segregation sind, wird die zukünftige Diskussion zeigen.

(1) Beitragsbild: „Wiener Zentralfriedhof, Muslimische Gräber“

Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5 License, Autor nvsigoth67-

Bei weiterem Interesse am Thema „Islam, Tod und Trauer“ kontaktieren Sie die Autorin Dr. Claudia Preckel unter claudia.preckel (at) islam-consult.de

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3 Beispiele für die Haare auf den Zähnen des Dichters Dschâmî

Heute bekommen Sie nach Tod und Trauer zur Abwechslung wieder einmal etwas „Humoriges“ zu lesen. Dazu eignen sich die Anekdoten über den Gelehrten, Sûfî-Scheich und Dichter ʿAbd or-Rahmân-e Dschâmî ausgezeichnet – besonders in diesem Monat. Er ist nämlich im November gestorben (und laut Encyclopaedia Iranica auch geboren).

Eine Dschâmî-Anekdote, die ich immer wieder gern erzähle, ist dieses erste Beispiel für seine scharfzüngigen Repliken:

Ein Dichter trug vor Dschâmî ein Ghasel vor und sagte: „Ich möchte dieses Ghasel ans Stadttor hängen, damit es bekannt wird.“ Dschâmî sagte: „Woher sollen die Leute denn wissen, daß es dein Gedicht ist? Vielleicht sollte man dich daneben aufhängen?“ (S. 237)

Weil sie mir so gut gefällt und sie ohne weitere Erklärungen verständlich ist, habe ich sie auch schon einmal hier verwendet. Diese und die weiteren Anekdoten über Dschâmî sind übrigens sehr wahrscheinlich aus dem Leben gegriffen.

Ich habe sie nämlich aus der Anekdotensammlung des ʿAlî-ye Safî, und der war nicht nur ein jüngerer Zeitgenosse Dschâmîs, der im selben Ort und Umfeld lebte, sondern auch ein angeheirateter Verwandter des bekannten Dichters.

Wer war dieser Dschâmî überhaupt?

Rechts oben: Dschâmî-Statue an der Fassade der Tadschikischen Schriftstellerunion

Rechts oben: Dschâmî-Statue an der Fassade der Tadschikischen Schriftstellerunion

Nûr ed-Dîn ʿAbd or-Rahmân-e Dschâmî (1414-1492) ist im allgemeinen als der letzte große „Klassiker“ unter den zahlreichen weltberühmten persischen Dichtern bekannt.

Wie es zu dieser Beurteilung kam und ob sie nachvollziehbar ist, soll uns hier nicht weiter interessieren. Dazu gibt es nämlich eine eigene Forschungsdiskussion. Vielleicht nehme ich sie bei Gelegenheit an anderer Stelle einmal auf. Aber heute wollen wir vor allem ein bißchen Spaß haben.

Jedenfalls verbrachte Dschâmî einen großen Teil seines Lebens in der Stadt Herât im heutigen Afghanistan. Damals war sie Teil des Timuridenreiches, also des Reiches, das der Eroberer Tîmûr (auch bekannt als Tamerlan) errichtet hatte. Es war zwar bald in mehrere Teilreiche zerfallen, die aber von seinen Nachfahren beherrscht wurden. Das letzte dieser Teilreiche war das von Herât, das Anfang des 16. Jahrhunderts unterging.

Doch da war Dschâmî schon gestorben. Er ist zwar vor allem als Dichter bekannt, hatte aber in seiner Jugend sowohl in Herât als auch in Samarqand eine umfassende Bildung erhalten und in den meisten Wissensfeldern brilliert. Dabei soll er recht arrogant gewesen sein.

Erst als Dschâmî bereits in den Dreißigern war, wurde er auch noch zum Mystiker. Er trat in den Naqschbandiyya-Orden ein, der traditionell den Kontakt mit den Herrschern nicht scheute.

Das ist ein bißchen ungewöhnlich. Muslime, die es mit den religiösen Regeln sehr ernst nahmen, waren nämlich oft der Ansicht, daß die Herrschaft in der Regel nicht islamkonform ausgeübt wurde. So wurden, zum Beispiel, die Einnahmen eines Herrschers aus allen möglichen Steuern und Abgaben nicht als religionsgesetzlich erlaubter Lebensunterhalt betrachtet. Vor allem dann nicht, wenn diese Abgaben im religiösen Recht nicht vorgesehen waren.

Doch die Naqschbandîs unterhielten enge Beziehungen zu den Machthabern, und so wurde Dschâmî am Timuridenhof eingeführt. Als der berühmte letzte Timuridenherrscher von Herât, Soltân Hoseyn Mîrzâ (bekannt als Soltân Hoseyn-e Bâyqarâ, reg. 1470-1506), 1470 seine Herrschaft in Herât durchsetzte, war Dschâmî bereits ein bekannter Mann mit guten Beziehungen.

Statue des Mîr 'Alî-Schîr Navâ'î in Asghabat (Turkmenistan)

Statue des Mîr ʿAlî-Schîr Navâ’î in Ashghabat (Turkmenistan)

Eine dieser Beziehungen bestand zu Soltân Hoseyn Mîrzâs Vertrautem Mîr ʿAlî-Schîr Navâ’î, der das Osttürkische (auch: Turkî) als Literatursprache gewissermaßen „aus der Taufe“ hob.

Schließlich wurde Dschâmî zum maßgeblichen Vertreter des Naqschbandiyya-Ordens am Hof von Herât. Daneben schuf er Werke zu nahezu jeder bis dahin entwickelten poetischen Tradition in der persischen Dichtung.

Was aus heutiger Perspektive wie die Nachahmung berühmter Vorgänger aussieht, war wohl eine Art konservatives Unternehmen im wörtlichen Sinne: Dschâmî bemühte sich, dem Geist seiner Zeit entsprechend, all die großen Werke seiner Vorgänger durch sein Schaffen zu konservieren.

Auf seiner Pilgerreise nach Mekka in den Jahren 1472-1473 machte Dschâmî auch an verschiedenen Höfen Station und wurde sogar an den Hof des Osmanensultans eingeladen. Dieser Einladung kam er allerdings nicht nach.

So kam es, daß Dschâmî nicht nur zur Lokalprominenz von Herât zählte, sondern auch zahlreiche überregionale Verbindungen zu anderen Höfen pflegte. Sein breit gespanntes Netzwerk läßt sich unter anderem aus erhaltenen Briefen von und an Dschâmî entnehmen.

Die Haare auf Dschâmîs Zähnen

Wie wir schon in anderen Zusammenhängen gesehen haben, ist es nicht ungewöhnlich, wenn Dichter eine scharfe Zunge haben, die sie führen, wie ein Krieger sein Schwert. Das trifft auch auf Dschâmî zu, der seinen Ruf als hervorragender Dichter und Gelehrter wohl auch seiner gesellschaftlichen Stellung in Herât verdankte.

Diesen Ruf wußte er mit gnadenlosen Spitzen zu verteidigen, und seine herausragende Stellung scheint es für ihn unnötig gemacht zu haben, sich Sorgen über die Empfindlichkeiten seiner Mitmenschen zu machen. Hier das zweite Beispiel dafür, daß Dschâmî „Haare auf den Zähnen“ hatte:

Der Scheych ol-Eslâm von Herât, Moulânâ Seyf ed-Dîn Ahmad, hörte, daß Dschâmî nach dem Brauch des Krankenbesuches in das Haus eines Vertrauten des Soltan Hoseyn Mîrzâ gegangen sei und von seinen Speisen gegessen habe. Er sagte: „Seit Moulânâ ʿAbdorrahmân-e Dschâmî von den Speisen des Soundso zu sich genommen hat, haben wir (d.h.: ich, SK) den Islam aufgegeben.“ Das kam Dschâmî zu Ohren. Er sagte: „Seit er Scheych ol-Eslâm geworden ist, haben wir (d.h.: ich) den Islam aufgegeben.“ (S. 233)

Der Tadel des Scheych ol-Eslâm, daß Dschâmî von den Speisen der Mächtigen gegessen und sich damit religiös verunreinigt habe, läßt Dschâmî also völlig kalt. Der besondere Charme seiner Replik liegt aber in dem, was er damit indirekt zu verstehen gibt. Dschâmî hat seine Antwort nämlich genau so aufgebaut wie der Scheych ol-Eslâm. Damit drückt er folgendes aus: Die Person des Moulânâ Seyf ed-Dîn Ahmad wirkt sich auf das hohe religiöse Amt des Scheych ol-Eslâm ebenso aus wie nach dessen Meinung der Krankenbesuch bei einem Mächtigen sich auf Dschâmî auswirkt: religiös verunreinigend.

Dschâmî sagt also: „Wenn du glaubst, durch Kontakt mit XY werde meine religiöse Reputation gefährdet, so bin ich der
Ansicht, die Reputation des Amtes des Scheych ol-Eslâm wird durch den Kontakt mit dir gefährdet.“

Die Kritik an Dschâmî beruht übrigens genau auf der oben erwähnten Auffassung strenger Religionsgelehrter, der enge Umgang mit Herrschern sei aus religiöser Sicht bedenklich.

Nicht um religiös korrektes Verhalten, sondern erneut um Dichtung geht es im dritten Beispiel für Dschâmîs scharfe Zunge und seine „haarigen Zähne“:

Einer der Scheichssöhne der Stadt, der nicht frei von einer gewissen Dummheit war und den Anspruch erhob zu dichten und ein Dichter zu sein, hatte folgendes Ghasel Dschâmîs nachgeahmt:

„Da du so sehr in meiner verwundeten Seele und meinem wachen Auge bist,
Wer immer von Ferne ins Blickfeld kommt, bei dem meine ich, du bist es“

Nachdem er sein eigenes Ghasel fertig vorgetragen hatte, brachte er einen Einwand gegen den Eingangsvers Dschâmîs vor und sagte: „Ihr habt in diesem Eingangsvers geäußert: ‚Wer immer von Ferne ins Blickfeld kommt, ich meine, du bist es.‘ Es kann doch aber sein, daß ein Esel oder Rind ins Blickfeld kommt.“ Dschâmî sagte: „Ich meine, du bist es.“

[Kommentar von Safî:] Jener einfältige Scheichssohn hatte nicht einmal soviel verstanden, daß, genau wie im Arabischen das Wort für „wer“ in den meisten Fällen für verstandesbegabte Lebewesen gebraucht wird und das Wort für „was“ für nicht verstandesbegabte Lebewesen, auch im Persischen das Wort für „wer“ für verstandesbegabte Lebewesen gebraucht wird und das Wort für „was“ für nicht verstandesbegabte Lebewesen. Folglich hat „Wer immer ins Blickfeld kommt“ die Bedeutung: „Wer immer ins Blickfeld kommt von den Menschen“! (S. 237)

Wie Sie sehen hat es mir in diesem Fall der Verfasser der Anekdotensammlung abgenommen, die Pointe zu erläutern. Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen. Ich hoffe, Sie haben sich ein bißchen amüsiert!

Quelle

Fachr od-Dîn ‘Alî-ye Safî b. Hoseyn Vâ’ez-e Kâschefî: Latâ’ef ot-tavâ’ef. Hrsg. v. Ahmad-e Goltschîn-e Ma’ânî. 4. Aufl. Tehrân: Eqbâl, 1362 sch./1983.

Literatur

Susanne Kurz: „Eine biographische Hintertreppe? Das Nachleben bekannter Gelehrter in persischen humoristischen Anekdoten“. In: Differenz und Dynamik im Islam. Festschrift für Heinz Halm zum 70. Geburtstag/Difference and Dynamism in Islam. Festschrift for Heinz Halm on his 70th birthday. Hg. v. Hinrich Biesterfeldt und Verena Klemm unter Mitarbeit von Beate Backe und Martin Jagonak. Würzburg: Ergon-Verlag, 2012. 433-451.

Losensky, Paul: „Jāmī i. Life and Works‘“. Encyclopaedia Iranica. Online abrufbar unter: http://www.iranica.com/articles/jami-i (zuletzt aufgerufen am 05.11.2016).

Bildnachweis

Beitragsbild (Miniatur aus der Handschrift eines Werkes von Dschâmî):
Quelle: Wikimedia Commons
gemeinfrei

Bild der Dschâmî-Statue an der Fassade:
Quelle: Wikimedia Commons
Urheber: Soman
Lizenz: Creative Commons 3.0
unverändert übernommen

Bild der Statue des Mîr ʿAlî-Schîr Navâ’î:
Quelle: Wikimedia Commons
Urheber: ILMur
Lizenz: Creative Commons 3.0
unverändert übernommen

Interkulturell: Tod und Trauer im Islam I

Der November gilt uns Christen als Trauermonat: mit Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag gibt es im November drei Feiertage, an denen der Verstorbenen bzw. der Opfer von Krieg und Gewalt gedacht wird. Im islamischen Kalender gibt es den Monat Muharram, der von den Schiiten als Trauermonat zum Gedenken an den Märtyrertod Husains in der Schlacht von Kerbela im Jahr 680 begangen wird.

Im November möchte ich nun eine kleine Serie den Vorstellungen von Tod und Trauer im Islam widmen. Dieses Thema wird uns auch in Deutschland zunehmend beschäftigen. Die erste Generation der sogenannten Gastarbeiter in Deutschland ist alt geworden, viele von ihnen sind bereits verstorben. Auch muslimische Flüchtlinge werden nicht in ihrer Heimat bestattet werden können. Daher ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass das Pflegepersonal in Krankenhäusern, Hospizen und Seniorenheimen sich mit dem Thema beschäftigt. Zudem ist es auch wichtig, dass Kommunen sich mit der Frage der Bestattung von Muslimen auseinandersetzen.

Der Sterbeprozess:

Ist der Tod eines Muslim im Krankenhaus, Pflegheim oder zu Hause absehbar, soll der Sterbende Richtung Mekka ausgerichtet werden. Dazu kann man zum einen seinen Körper auf dem Rücken liegend mit den Füßen Richtung Mekka (d.h.: in Richtung der Ka‘ba) ausrichten und seinen Kopf leicht anheben, dass auch das Gesicht in Richtung Ka‘ba zeigt, ODER man dreht den Sterbenden nach rechts, so dass das Gesicht Richtung Ka‘ba ausgerichtet ist. Die Angehörigen rezitieren aus dem Koran, sprechen Gebete und vor allem die Schahâda, das „Glaubensbekenntnis“ . Im Gegensatz zum Christentum gibt es nichts Vergleichbares zur Krankensalbung, die früher als „Letzte Ölung“ bezeichnet wurde und im Christentum als Sakrament gilt. Dennoch ist der Beistand eines Geistlichen (Hodschas/Imâms) auch bei Muslimen oft gegeben.

Nach dem Eintreten des Todes

Ist der Tod eingetreten, schließt man dem Verstorbenen die Augen und bindet den Kiefer hoch, damit sich der Mund nicht öffnet.

Erfolgt der Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus, ist das Pflegepersonal häufig von den emotionalen Reaktionen auf den Tod überrascht und damit überfordert. Lautes Weinen und Klagen, das Schlagen auf die Brust, oder das Zerreißen der Kleider sind oftmals eine Reaktion, die allerdings in der islamischen Theologie als nicht gewünscht betrachtet wird: in den meisten sunnitischen Schriften und Rechtsgutachten wird ein übermäßiges und lautes Klagen untersagt. Dieses ist auch als eine Abgrenzung zu schiitischen Trauerbräuchen im Monat Muharram zu sehen.

Möchte man einem Muslim sein Beileid aussprechen, drückt man das mit der Kondolenzformel „Wahrlich, wir kommen von Gott, und zu ihm kehren wir zurück“ aus.

Vom Tod eines Muslims soll die gesamte Gemeinschaft so schnell wie möglich erfahren, damit auch die Beerdigung möglichst zeitnah nach Eintreten des Todes erfolgen kann, am Besten noch am selben Tag.

Dazu muss die Leichenwaschung erfolgen. Krankenhäuser und Pflegeheime  stellen häufig Räume dafür zur Verfügung. Männer werden dabei grundsätzlich von Männern, Frauen von Frauen gewaschen. Ein islamisches Bestattungsinstitut in München erklärt hier, wie die Totenwaschung (ghusl al-mayyit)  nach der Sunna des Propheten zu erfolgen hat.

Nach islamischem Recht wird übrigens bei Märtyrern keine Totenwaschung vollzogen, sie werden auch nicht im Leichentuch bestattet – sie haben bereits den Zustand der Reinheit erreicht. Verschiedene Auslegungen gibt es auch betreffend Verstorbenen, die bei Unfällen getötet wurden oder für Tot- und Fehlgeburten.

Nach der Totenwaschung ist das Einkleiden in ein Totengewand vorgeschrieben, das aus weißem Leinen besteht. Bei Männern besteht das Leichenkleid aus 3 Lagen Tüchern, bei Frauen aus fünf, bei Kindern nur aus einer Lage.

Die Bestattung

Wie bereits erwähnt, sollte die Bestattung des Toten möglichst zeitnah nach Eintritt des Todes erfolgen. Viele Muslime wünschen, falls möglich, eine Bestattung in ihrem Heimatland und verfügen noch zu Lebzeiten eine Überführung. Unter den Muslimen in Deutschland ist jedoch diesbezüglich eine Veränderung zu sehen, wollen doch nun viele dort bestattet werden, wo ihre Familien leben.

Die Gestaltung des Grabes und die Begräbnisvorschriften haben viel mit den islamischen Jenseitsvorstellungen zu tun. Im Koran wird den Gläubigen in vielen Suren überliefert, dass sie sterblich sind. Am Tag des Jüngsten Gerichtes werden sie jedoch auferstehen und sich vor Gott für ihre Sünden verantworten.

„Jede Seele wird den Tod kosten ✵✵✵ Zu Uns werdet Ihr zurückkehren“ (Sure 29:57)

Um Islamische Bestattungen und Friedhöfe soll es in Teil 2 der Serie gehen.

Beitragsbild: Muslim Grave

CC BY-SA 3.

File:Muslim grave.jpg Uploaded: 5 August 2007

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Sollten Sie weitere Fragen zum Themenkomplex Tod und Trauer im Islam haben, kontaktieren Sie mich unter claudia@preckel.org

4 Dinge, in denen der Mogulherrscher Schâh Dschahân Erster war

Dieses Semester halte ich ein Seminar über adab (mehr dazu ein anderes Mal). In der zugehörigen Literatur gibt es auch kurze Berichte darüber, wann, wo, wie und warum etwas zum ersten Mal geschehen oder getan worden ist – und natürlich von wem. Da dachte ich mir, importieren wir das doch einmal in den Blog!

Heute erfahren Sie deshalb von mir, welche Dinge Schâh Dschahân (1628-58) als erster Mogulherrscher getan hat oder welche ihm als erstem der Moguln widerfahren sind. Aber keine Sorge: Sie erfahren bald noch mehr über ihn! Versprochen.

Ob es sich bei diesen vier Dingen um besondere Errungenschaften handelt, ist wieder eine andere Frage. Doch lesen Sie selbst! Schâh Dschahân war:

1. Der erste Mogulprinz, der zur Herrschaftszeit seines Vaters Statthalter des Dekkan war

Dekkan (oder Dekhan, auf englisch: Deccan) nennt man den südlichen Teil Indiens, insbesondere das dortige Hochplateau. Zur Zeit der Moguln gab es dort mehrere kleinere muslimische Reiche mit zum Teil schiitischen Dynastien.

Indienkarte (CC-Lizenz 3.0, Autor: Furfur)

Indienkarte (CC-Lizenz 3.0, Autor: Furfur)

Erst während Schâh Dschahâns eigener Herrschaftszeit gelang es jedoch, eine dieser Dynastien vollständig zu entmachten und die Dekkan-Reiche wirksam in die Mogulverwaltung einzubinden.

Schâh Dschahân war Statthalter des Dekkan für seinen Vater von 1616 bis 1621.

2. Der erste Mogulherrscher, der nach seiner Thronbesteigung seine nächsten männlichen Verwandten töten ließ

In anderen Dynastien war eine solche „Sicherheitsmaßnahme“ durchaus nicht unüblich. Doch bei den Moguln war es eine Premiere, als Schâh Dschahân nach seiner Thronbesteigung im Jahr 1628 nicht nur seinen einzigen noch lebenden Bruder Schahriyâr, sondern auch weitere männliche Verwandte mit einem potentiellen Thronanspruch hinrichten ließ.

Goldmünze Schâh Dschahâns (Public Domain)

Goldmünze Schâh Dschahâns (Public Domain)

Zu ihnen gehörte auch einer seiner Neffen, ein Sohn seines ältesten Bruders (an dessen Tod Schâh Dschahân ebenfalls nicht unschuldig war). Dieser Neffe war nach dem Tod seines Großvaters Dschahângîr von einer Hofpartei im unvermeidlichen Nachfolgekampf  instrumentalisiert und kurzfristig zum neuen Herrscher ausgerufen worden.

Immerhin verschonte Schâh Dschahân seine eigenen vier Söhne. Womöglich hat er das später bereut (s. Punkt 4).

3. Der erste (und letzte) Mogulherrscher, der versuchte, das Stammland der Moguln in Transoxanien zurückzuerobern

Forensische Gesichtsrekonstruktion Tîmûrs durch M. Gerasimov (CC-Lizenz 3.0, Autor: user:shakko)

Forensische Gesichtsrekonstruktion Tîmûrs durch M. Gerasimov (CC-Lizenz 3.0, Autor: user:shakko)

Schâh Dschahân legte besonders großen Wert auf seine genealogische Verbindung zu Tîmûr (Tamerlan, 1336-1405). Deshalb machte er sich dann auch tatsächlich an die Durchführung eines Vorhabens, zu dem weder sein Großvater Akbar noch sein Vater Dschahângîr gekommen waren: die Rückeroberung der „Urheimat“ der Timuriden in Transoxanien.

Dort herrschten zu dieser Zeit die Usbeken-Khâne. Unter diesen gab es Mitte der 1640er Jahre Streit, den Schâh Dschahân für die geplanten Eroberungen nutzen wollte. Allerdings waren seine äußerst kostspieligen Eroberungszüge von sehr geringen Erfolgen gekrönt:

Die Grenze des Mogulreiches wurde nur um etwa 50 Kilometer nach Norden verschoben. Von einer Eroberung Samarqands war Schâh Dschahân weit entfernt. Und die unterworfenen Gebiete brachten in einem ganzen Jahr nicht annähernd so viele Steuergelder ein wie die Feldzüge gekostet hatten. Von den hohen Verlusten an Menschenleben gar nicht zu sprechen.

4. Der erste Mogulherrscher, der von seinem eigenen Sohn abgesetzt wurde

Auch dies war eine Premiere, die man vielleicht eher seinem Sohn Aurangzêb (1658-1707) als Schâh Dschahân zuschreiben sollte. Hatten bisher Rebellionen der erwachsenen Söhne eines Mogulherrschers spätestens gewissermaßen an der Haustür des Vaters geendet, so ließ sich Schâh Dschahâns dritter Sohn Aurangzêb von der Person seines Vaters nicht mehr beirren.

Porträt Schâh Dschahâns (Public Domain)

Porträt Schâh Dschahâns (Public Domain)

Als 1657 die Nachricht von einer ernsten Erkrankung Schâh Dschahâns die Runde machte, zog er mit einer Armee gegen die Residenz des Herrschers, die von Aurangzêbs ältestem Bruder verteidigt wurde – allerdings nicht sehr erfolgreich.

Nachdem Aurangzêb den militärischen Widerstand im freien Feld gebrochen hatte, belagerte er seinen eben erst genesenen Vater Schâh Dschahân in dessen eigener Burg in Agra und ließ ihm buchstäblich das Wasser abgraben, so daß Schâh Dschahân kapitulieren mußte.

Aurangzêb um 1660 (Public Domain)

Aurangzêb um 1660 (Public Domain)

Aurangzêb hielt ihn dann kurzerhand die verbleibenden acht Jahre bis zu seinem Tod in seinem Harem gefangen und bestieg selbst den Thron des Mogulreiches. Er hatte also seinen eigenen Vater abgesetzt. So etwas war noch keinem Mogul vor Schâh Dschahân passiert.

Bildnachweis

Beitragsbild/Porträt Schâh Dschahâns:
Quelle: Wikimedia Commons
Als Public Domain freigegeben durch Walters Art Museum

Indienkarte:
Quelle: Wikimedia Commons
Urheber: Furfur
Lizenz: Creative Commons 3.0
Unverändert übernommen

Goldmünze Schâh Dschahâns:
Quelle: Wikimedia Commons
Als Public Domain freigegeben vom Los Angeles County Museum of Art

Gesichtsrekonstruktion Tîmûrs:
Quelle: Wikimedia Commons
Urheber: user:shakko
Lizenz: Creative Commons 3.0
Unverändert übernommen

Aurangzêb um 1660:
Quelle: Wikimedia Commons
Public Domain

Bhopal – Ent-/Verschleiere Dich und herrsche, Teil II

Im ersten Teil dieser kleinen Serie habe ich die ersten drei der vier Herrscherinnen Bhopals vorgestellt und auf ihre Einstellungen und jeweilige Praxis der Verschleierung, der purdah, hingewiesen.In diesem Blogbeitrag soll es nun um die vierte Herrscherin, Sultân Dschahân Begum, gehen, die den Staat Bhopal von 1901-1926 beherrschte.

Eine „Infrastruktur für Verschleierte“ in Bhopal

Im ersten Beitrag war bereits erwähnt worden, dass Sultân Dschahân Begum sich seit der Heirat ihrer Mutter Schâh Dschahân Begum mit Muhammad Siddîq Hasan Khân völlig überworfen hatte. Die Briten unterstützten Sultân Dschahân Begum gegen ihren Stiefvater und forderten Schâh Dschahân Begum mehrfach auf, ihre Verschleierung abzulegen. Es sei nur der Wille Siddîq Hasan Khâns, dass Schâh Dschahân Begum verschleiert auftrete.

Obwohl Sultân Dschahân mit ihrer Mutter in vielen Bereichen uneinig war, beurteilten sie die Notwenigkeit der Verschleierung gleich: für eine muslimische Frau sei die Verschleierung vorgegeben. Nach ihrem Regierungsantritt 1901 schaffte Sultân Jahan Begum genau wie ihre Mutter zuvor eine Infrastruktur in Bhopal für purdah-Frauen. Dieses betraf vor allem den Bereich der Schulen und den Bereich der Gesundheitsversorgung. Mehrere von Sultân Dschahân gegründete bzw. erweiterte Krankenhäuer boten gynäkologische Behandlungen und Geburtshilfe für purdah-Frauen an. Die Madrasa Sulaimânîya bildete muslimische Mädchen – auch in purdah – in Urdu, Geographie, Mathematik und Hauswirtschaft aus. Im Prince of Wales Club gab es spezielle Angebote und Arrangements für Frauen der Hofelite in purdah.

Hijab: Or Why Purdah is Neccesary

Sultân Dschahân setzte sich jedoch auch theoretisch mit dem Thema Verschleierung auseinander. 1917 veröffentlichte sie ihr Urdu-Werk Purdah, das 1922 in englischer Übersetzung unter dem Titel Hijab: Or Why Purdah is Necessary in London veröffentlicht wurde. Es ist damit ein seltener und früher Beitrag einer muslimischen Frau zu diesem Thema. In diesem Buch begründete Sultân Dschahân die Notwendigkeit der Verschleierung anhand koranischer und prophetischer Überlieferungen. Doch das sei nicht alles. Der Islam hätte mit der Verschleierung der Frau dafür gesorgt, dass sich Übel in der Gesellschaft, wie z.B. das Trinken (von Alkohol) nicht verbreiten könnten. Diese Übel seien übrigens – wie die Begum feststellte – auch in Indien alarmierend auf dem Vormarsch. Das Beste für die zivilisierte Welt sei somit, das purdah-System zu unterstützen, denn alle Nationen könnten davon profitieren. (Preckel 2000: 186).

Keine Entschleierung! Sich für Frauen Engagieren!

Sultân Dschahân ging in ihrem Werk jedoch nicht nur auf religiöse Quellen ein, sondern setzte sich auch mit bekannten Reformern ihrer Zeit auseinander, die sich über die Situation der Frauen in Südasien äußerten. So kritisierte Sultân Dschahân Begum den muslimischen Autor Nazîr Ahmed (st. 1912), der den Roman Mir’at al-‘urûs („Der Brautspiegel“) verfasst hat. Wie die Begum forderte auch er die Bildung und Ausbildung muslimischer Mädchen und Frauen, setzte aber den Lehren der religiösen Reformbewegungen seiner Zeit und den alten muslimischen Eliten die Vision einer „bürgerlichen Gesellschaft“ (Pernau 2008) entgegen. Das purdah-System stellte Ahmed in seinen Schriften nicht in Frage.

Sultân Dschahân Begum warf dennoch Ahmed und anderen (nicht namentlich erwähnten) „freiheitsliebenden Männern“, ihre Frauen zur Aufgabe der purdah zu zwingen:

“ Derweil wird einigen dieser Frauen, die das nicht für sich selbst entscheiden können, die Autorität ihrer freiheitsliebenden Ehemänner aufgezwungen, die purdah aufzugeben. Dieses Übel ist noch nicht sehr verbreitet, selbst in diesem Segment der Gesellschaft, die von diesen Ideen betroffen ist; dennoch haben einige Familien den Schleier für eine moderne Selbstdarstellung (Engl. Show) und Mode aufgegeben, und ich wünschte, diese emanzipierten Damen hätten stattdessen ihre neu gewonnene Freiheit stattdessen, wie ihre westlichen Schwestern, dazu genutzt, für das materielle Wohlergehen ihrer Leute zu arbeiten. Sie hätten Schulen eröffnen bzw. in ihnen arbeiten sollen – oder Medizin studieren sollen.“

Es sollte hier deutlich geworden sein, dass Sultân Dschahân Begum niemals den Schleier als Hinderungsgrund erachtete, für die Bildung und Ausbildung muslimischer Frauen zu arbeiten. Ihr Gesellschaftsbild orientierte sich eindeutig an islamischen Werten. Sie betrachtete den Schleier auch nicht als Symbol der Abgrenzung gegenüber westlichen (=britischen) Werten, sondern bewunderte die britischen Frauen für ihr soziales Engagement und ihr Wissen im medizinischen Bereich.

Nach 25 Jahren Herrschaft übergab Sultân Dschahân Begum die Herrschaft an ihren jüngsten Sohn Hamîdullâh Khân (st. 1960), der den Staat bis 1956 regierte, als Bhopal der Indischen Union beitrat. Zu diesem Zeitpunkt legte Sultân Dschahân auch den Schleier ab – und sorgte dadurch dafür, dass ihre Schwiegertöchter und Enkelinnen sich auch nicht mehr öffentlich verschleierten.

Das Erbe der Begums – verschleiert oder nicht – ist bis heute in Bhopal sichtbar. Nochmals zusammengefasst: anhand dieser kleinen Serie über Bhopal sollte klar geworden sein, dass die Entscheidung für oder gegen die Verschleierung immer schon eine individuelle war. Frauen haben selbst an diesem Diskurs teilgenommen und ihre Argumentation dargelegt – diese sollten auch heutzutage angehört werden.

Literatur:

Preckel, Claudia: Begums of Bhopal. New Delhi: Roli Books, 2000.

Pernau, Margrit: Bürger mit Turban. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 2008.

Beitragsbild:

Sultan Jahan Begum: An Account of My Life, Vol. III. Bombay 1927, Rückseite der Titelseite.

 

Zum Todestag des Nezâm ol-Molk – heute mal als Video

Und schon wieder der Nezâm: Gestern, also am 14. Oktober, war der Todestag des Seldschukenwesirs Nezâm ol-Molk. An diesem Tag wurde er im Jahr 1092 ermordet. Aus diesem Anlaß habe ich jetzt mein erstes YouTube-Video auf dem neuen Kanal unseres Blogs hochgeladen.

Leider ist es nicht ganz so, wie ich es mir vorgestellt habe, weil mir meine äußerst praktische Software völlig abgestürzt ist, bevor ich ganz fertig war. Sie war dann auch nicht mehr zum Laufen zu bringen. Daher mußte ich mit dem Video-Editor von YouTube vorlieb nehmen. Die Technik mal wieder!

Tut mir also leid wegen der kurzen Verweildauer der Textbilder. Da muß man auf Pause drücken, um alles zu lesen. Aber das konnte ich im YouTube-Editor nicht ändern. Oder ich habe die Funktion noch nicht gefunden. Na ja, nächstes Mal mache ich das besser. Ich hoffe, Sie haben trotzdem Freude an dem kleinen Video.

Für alle, die mehr über den Nezâm wissen wollen und meine Serie noch nicht gelesen haben: hier geht’s lang!

Weinen – kein Tabu für Männer

Wie Sie wissen, habe ich es ja sonst mehr mit dem Lachen – oder dem, was es im Idealfalls auslöst, nämlich mit Witzen. Aber heute möchte ich Sie ausnahmsweise zum Thema Weinen erhellen. Denn darauf und auf die kulturellen Unterschiede rund ums Weinen bin ich im letzten Semester mal wieder im Unterricht gestoßen.

Wir befaßten uns mit einer Passage über den berühmten Seldschukenwesir Nezâm ol-Molk (st. 1092), der eben einen seiner erwachsenen Söhne kurz empfangen und sogleich weiter nach Bagdad geschickt hat. Der darauf folgende Abschnitt lautet ungefähr so (mit ein paar stilbedingten Vereinfachungen):

Nezâm ol-Molk wandte sich den Anwesenden zu und sagte mit Tränen in den Augen: „Das Leben eines Gemischtwarenhändlers ist wahrlich besser als meines. Morgens geht er in sein Geschäft, und abends kommt er mit dem zurück, was ihm an Lebensunterhalt zuteil geworden ist, und seine Kinder versammeln sich um ihn beim Essen, und er erfreut sich an ihrer Gegenwart und ihrer Nähe zu ihm. Ich dagegen habe diesen meinen Sohn, seit er geboren wurde, nur wenige Male gesehen, und er ist schon so weit herangewachsen und weiß nichts von meiner Zärtlichkeit und Liebe. Meine Tage sind voller Gefahren, Mühen und Plagen, meine Nächte voll Wachen und Gedanken darüber, wie ich die Gebiete verwalte, wen ich in Ämter einsetze und mit wieviel Geschenken und Wohltaten bedenke und wie ich diesen Sultan zufriedenstelle, damit er mir gewogen bleibt und sich nicht gegen mich wendet, und wie ich das Übel abwende, das mir diejenigen wollen, die Ränke gegen mich schmieden. Wann bleibt mir da Zeit, mich an meinem Wohlstand zu erfreuen oder mich mit Dingen zu befassen, die mir nutzen, wenn ich dereinst meinem Herrn gegenübertrete?“ Und er weinte heftig. (Subkî, Bd.4, S. 321)

Nach der Lektüre dieses Abschnitts wunderte sich ein Student darüber, daß das öffentliche Weinen für einen so mächtigen Mann wie den Nezâm anscheinend kein Problem war. Ich konnte nur bestätigen, daß Weinen ganz offensichtlich nicht als ehrenrührig betrachtet wurde.

Diese Episode ist nämlich nicht die einzige, in der geschildert wird, wie der Nezâm vor Zeugen  ganz ungehemmt in Tränen ausbricht. Da es sich bei fast allen Darstellungen um deutlich spätere, sehr positive Schilderungen handelt, die den Wesir als vorbildliche Persönlichkeit zeichnen, dürfte auch nicht die Absicht dahinterstehen, sein Ansehen zu untergraben.

Völlig akzeptabel und sogar vorbildlich sind natürlich Tränen, die er vor Bewegung über das Glück vergießt, das ihm im Laufe seines Lebens zuteil geworden ist, oder über seine eigene Sündhaftigkeit, an die er freundlich, aber bestimmt erinnert wird.

Vor allem mit der letztgenannten Regung befindet er sich in guter Gesellschaft. Denn gute Religionsgelehrte oder Asketen weisen mächtige Männer typischerweise darauf hin, daß auch sie beim Jüngsten Gericht Rechenschaft über ihr Tun ablegen müssen. Und gute Machthaber lassen sich davon anrühren, reagieren mit Tränen und schreiben sich die Mahnung hinter die Ohren.

Doch auch Trauer über versäumte Freuden wie im angeführten Beispiel darf den mächtigen Mann zu Tränen rühren, ohne daß es seinem Ansehen Abbruch täte.

Das läßt sich auch in anderen Texten dieser Zeit (und natürlich auch anderer Zeiten) erkennen: Soheila Amirsoleimani hat für einen Aufsatz über Frauen in Abo l-Fazl-e Beyhaqîs „Geschichte des Masʿûd von Ghazna“ (ebenfalls 11. Jahrhundert) einmal durchgezählt und immerhin 44 Passagen gefunden, in denen weinende Männer erwähnt werden. Darunter sind auch Passagen, in denen aus Furcht um das eigene Leben geweint wird. (Und nein: Mein E-Book heißt nicht deshalb „Das weinende Schreibrohr“! 😉 )

Mehr oder weniger öffentliches Weinen war also auch für Männer kein Problem. Nicht einmal für die Bildungs- und Herrschaftseliten, über die wir die meisten Informationen haben. Grundsätzlich ist dieser Unterschied zur deutschen Kultur in Iran und anderen islamisch geprägten Ländern auch heute noch spürbar.

Dagegen waren wir in Deutschland lange von Sprüchen wie „Ein Indianer kennt keinen Schmerz“ und „(Echte) Männer/Jungen weinen nicht“ geprägt. Weinen gilt bei uns unabhängig vom Auslöser doch eher als Zeichen von Schwäche und erscheint in der Öffentlichkeit nur in wenigen Situationen akzeptabel (wie z.B. bei Trauerfeiern).

Ich werde nie die Geschichte vergessen, die wir in der 8. Klasse über einen nordischen Krieger (vermutlich des frühen Mittelalters) gelesen haben: Der Mann bekam eine Keule oder dergleichen auf den Kopf, so daß der Knochen seiner Augenbraue gebrochen war. Aber er klagte nicht, nahm einfach ein Tuch, band sich die Braue hoch und kämpfte weiter. Das ist ein völlig anderer Blickwinkel auf das Thema „Gefühle zeigen“ – oder eben nicht.

Natürlich spiegelt das nicht gerade die moderne deutsche Alltagskultur wider, aber es fällt mir bei diesem Thema einfach immer ein. Vielleicht hat sich auch in den letzten dreißig Jahren schon wieder manches geändert. Mir scheint jedenfalls, daß es nicht mehr so ehrenrührig ist, wenn Männer öffentlich Gefühle wie Trauer oder Schmerz zeigen. Was meinen Sie?

Quelle und Literatur

as-Subkî, Tâdsch ad-Dîn Abû Nasr ʿAbd al-Wahhâb b. ʿAlî b. ʿAbd al-Kâfî: Tabaqât aš-Šâfiʿiyya al-kubrâ. Hg. ʿAbd al-Fattâh Muhammad al-Hulw u. Mahmûd Muhammad at-Tanâhî. 2. Aufl. 1412 h/1992.

Amirsoleimani, Soheila: „Women in Tarîhkh-i Bayhaqî“. In: Der Islam 78 (2001) 229-248.

Bildnachweis

Beitragsbild: Hooghalen Bevroren Tranen
(Quelle: Wikimedia Commons)
Urheber: Mejala
Lizenz: Creative Commons 3.0
unverändert übernommen

Die fida’i – Assassinen des Mittelalters

Eigentlich wollte ich heute als ersten Beitrag nach meinem Urlaub über das Weinen schreiben. Doch dann habe ich diesen Artikel über die Assassinen auf einem anderen Blog gesehen. Einen solchen Beitrag plane ich seit Beginn dieses Blogs, habe es aber bisher nicht geschafft, ihn auch zu schreiben.

Also dachte ich mir, ich lasse Sie zunächst einmal an diesem Artikel auf dem Mittelalter-Blog teilhaben und reblogge ihn. Allerdings muß ich gleich ein paar Korrekturen und Ergänzungen anbringen, damit kein falsches Bild entsteht. Das mache ich in einem Kommentar. Für meinen fachwissenschaftlichen Senf also bitte nach unten scrollen…!

Interkulturell: Schuhe sind unrein!

Am 3. Oktober 2016 findet wieder der „Tag der Offenen Moschee“ statt, an dem zahlreiche Moscheen in Deutschland ihre Türen für Besucher öffnen. In den letzten Jahren haben durchschnittlich mehr als 100.000 Besucher bundesweit die Gelegenheit genutzt, sich muslimische Gebetshäuser anzuschauen und über den Islam zu informieren.

Ich habe schon häufig mit Teilnehmern meiner Veranstaltungen Moscheen besichtigt. Häufig sind Teilnehmer verunsichert, wie sie sich in der Moschee verhalten sollen und was man auf keinen Fall tun darf. Die wichtigste Regelung lautet: Die Schuhe bleiben vor der Moschee bzw. im Vorraum der Moschee stehen! In islamischen Ländern gibt es vor Moscheen häufig einen „Schuhwächter“, der aufpasst, dass keine Schuhe verschwinden.

Die Unreinheit von Schuhen ist darauf zurückzuführen, dass Schuhe den Staub und Schmutz berühren.  In der islamischen Welt stellt man aus demselben Grund auch keine wertvollen Dinge oder Geschenke auf den Boden und vermeidet überhaupt den „Bodenkontakt.“ Dass diese Unreinheit nicht  alleine auf islamischen Vorstellungen beruht, sieht man daran, dass beispielsweise Hindus ebenfalls ihre Schuhe vor dem Tempel ausziehen.

In der islamischen Welt sowie in Indien ist es üblich, auch  Privaträume oder viele Büros  nur ohne Schuhe zu betreten – dieses kenne ich allerdings auch noch von eingen meiner deutschen, nicht islamischen Freunde.

Doch zurück zu den Schuhen. Zeigen Sie in der arabisch-islamisch geprägten Kultur auch niemals mit den Schuhsohlen auf jemanden, das gilt als Beleidigung. Zwei Vorfälle aus dem Irak zeigen den Zusammenhang zwischen Schuhen, Unreinheit und Beleidigung.

2003 wurde in Bagdad die Statue von Saddam Hussein gestürzt. Aufgebrachte Iraker, die unter dem Regime Husseins zu leiden hatten, bewarfen die Statue mit ihren Schuhen. International besonders bekannt wurde der irakische Journalist Muntazer al-Zaidi im Jahr 2008, als er bei einer Pressekonferenz Schuhe auf George W. Bush  warf –  mit den Worten: „Das ist ein Abschiedskuss, du Hund. Dies ist von den Witwen, Waisen und allen, die im Irak getötet worden sind.“

In der arabischen Welt wurde diese Tat als genau das verstanden, als was sie gemeint war: als Beleidigung. Al-Zaidi musste eine Haftstrafe verbüßen – in Tikrit wurde ihm allerdings eine Statue als Denkmal gewidmet – es handelt sich um einen kupfernen Schuh!

Sollten Sie also am 3. Oktober eine Moschee besichtigen, lassen Sie ihre Schuhe draußen. Wenn Sie sich in der Moschee hinsetzen, zeigen Sie auch nicht direkt mit den Fußsohlen auf andere Besucher. Sollten Sie die Schuhe in der Hand tragen wollen, legen Sie die Schuhsohlen aufeinander!  Und noch etwas: achten Sie auf den Zustand Ihrer Strümpfe! Löcherige und schmutzige Socken können hier peinlich werden!

Wenn Sie  also – egal wo – eine Moschee besuchen, wünsche ich Ihnen eine interessante und informative Zeit und einen guten Austausch!

Ihre Claudia  Preckel

Kontakt: claudia@preckel.org

Beitragsbild:

„Shoes outside a mosque“ (Zanzibar)This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International license.

Bhopal – Ent-/Verschleiere Dich und herrsche! Teil I

Nein, es geht in diesem Beitrag ausdrücklich NICHT darum, Argumente für oder gegen das Burka- bzw. Burkini-Verbot beizusteuern. Vielmehr geht es mir darum zu zeigen, dass die Frage der Ver- bzw. Entschleierung von Frauen zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten mit verschiedenen Argumenten geführt wurde. Das von mir angeführte Beispiel geht zurück ins frühe 20. Jahrhundert und führt uns in den unter britischer Herrschaft stehenden muslimischen Fürstenstaat („Princely State“)  Bhopal mit der gleichnamigen Hauptstadt. 1984 erlangte Bhopal eine traurige Berühmtheit durch die von Union Carbide verursachte Giftgas-Katastrophe.

Weniger bekannt ist, dass Bhopal über 100 Jahre fast ununterbrochen von einer Dynastie muslimischer Herrscherinnen, den Begums, regiert wurde, die den Staat geschickt zwischen einer „Islamisierung“ (im Sinne von einer Einführung islamischer Institutionen) und der Kooperation mit den Briten regierten. Ich habe 1996/7 meine Magister-Arbeit über die  Begums geschrieben – und diese 2000 in New Delhi veröffentlicht. Schon damals hat mich fasziniert, wie unterschiedlich die Begums waren – und wie unterschiedlich die Frauen sich in der Frage der Ver- bzw. Entschleierung entschieden haben.

In Südasien heißt das Prinzip der Geschlechter-Trennung, wie es von Muslimen, aber auch von Hindus praktiziert wurde und wird, purdah (von persisch: parde = „Vorhang“). Damit ist sowohl die Trennung von Männern und Frauen in einem Haus (z.B. in Frauengemächern – dem zenânah -) als auch die persönliche Verschleierung einer Frau gemeint. Zurück zum Beispiel von Bhopal.

 

Preckel_Begum_Bhopal

Titelblatt meiner Magisterarbeit, die ich ins Englische übersetzte und in New Delhi veröffentlichte (2000).

Qudsiyya, die erste Begum von Bhopal

Die erste weibliche Herrscherin Bhopals  war Qudsiyyya Begum (reg. 1818-1837). Sie bestieg als 17-Jährige Witwe nach dem Tod ihres Gatten, der unter mysteriösen Umständen ums Leben gekommen war, mit Zustimmung ihrer Brüder den Thron von Bhopal. Ihr bisheriges Leben hatte sie in purdah verbracht. Sie beschloss, als Herrscherin die Verschleierung aufzugeben. Die Vertreter der East India Company, die ihre Herrschaft zu diesem Zeitpunkt in dem Gebiet Bhopals ausgebreitet hatten, waren sichtlich beeindruckt von der Fürstin, die – nunmehr unverschleiert –  ihre Fähigkeiten im Reiten, Bogenschießen und im Umgang mit der Lanze öffentlich unter Beweis stellte.

Sikander Begum – „dominant, energisch“ –  und unverschleiert:

Nach einem kurzen Intermezzo der männlichen Herrschaft durch Qudsiyya Begums (ihr verhassten) Schwiegersohn Dschahângîr Muhammad Khân (reg. 1837-1844) wurde Qudsiyyas einziges Kind Sikander Begum (reg. 1844-1868) Regentin Bhopals. In ihre Regierungszeit fielen viele Reformen, der Aufbau eines islamischen Bildungswesens, der Bau von Moscheen und die Förderung von (persischer) Literatur und Dichtung. Dabei konnte Sikander Begum auf die Unterstützung der Briten zählen, die nach der „Meuterei“ (Mutiny) von 1857 nunmehr Indien zur Kronkolonie gemacht hatten. Queen Victoria trug nun offiziell den Titel „Qaisar-e Hind“ (Kaiserin Indiens)  – und es ist natürlich auch für den Umgang mit den Begums von Bhopal nicht unbedeutend, dass auch Großbritannien eine Herrscherin hatte.

Sikander Begum stand der purdah immer ablehnend gegenüber und erschien stets unverschleiert in der Öffentlichkeit. Wie ihre Mutter betonte Sikander Begum das paschtunische Erbe ihrer Familie und zeigte sich als gute Reiterin und Bogenschützin. Sie sorgte auch dafür, dass ihre Tochter Schâh Dschahân Begum (englisch: Shah Jahan Begum, reg. 1868-1901) ebenfalls in diesen Fächern Unterricht erhielt. Schâh Dschahân Begum jedoch schien sich mehr für Poesie und Kunst zu interessieren. Britische Kolonialbeamte beschrieben sie als „klein und zerbrechlich“, ihre Mutter als „dominant und energisch – fast männlich“ (Preckel 2001: 61).

Schon während der Kindheit Schâh Dschahâns gab es anscheinend Konflikte zwischen Mutter und Tochter, die sich verschärften, nachdem Schâh Dschahân Bâqî Muhammad Khân geheiratet hatte. Zwar hatte Sikander Begum ihren Schwiegersohn aus den Reihen der bhopalesischen Heeresführung selbst ausgesucht, ihr missfiel aber, dass Schâh Dschahân nun stets verschleiert auftrat. Sikander Begum machte ihren Schwiegersohn dafür verantwortlich – Schâh Dschahân Begum allerdings betonte die Notwendigkeit der purdah. Der Konflikt über die Verschleierung blieb sogar dem französischen Reisenden Louis Rousselet, der 1867 Bhopal – unmittelbar nach dem Tod Bâqî Muhammad Khâns – besuchte, nicht verborgen.

Sikander Begum, die wie gesagt ihren Schwiegersohn bezichtigte, Schâh Dschahân Begum zur Verschleierung gezwungen zu haben, äußerte sich dahingehend, dass sie persönlich den Verlust ihres Militärratgebers bedauerte, ihre Tochter allerdings nicht trauern müsse, denn „der Gefangene bedauert ja auch nicht den Verlust des Gefängniswärters“ (Preckel 2000: 97). Auch aus heutiger Perspektive ist interessant, dass Sikander Begum ihrer Tochter eine eigene Entscheidung nicht zutraute.

Schâh Dschahân Begum – die Rückkehr zum Schleier

Nach dem Tod Bâqî Muhammmad Khâns gab Schâh Dschahân die purdah zur Entrüstung ihrer Mutter nicht auf. Der Mutter-Tochter-Konflikt blieb bis zu Sikander Begums Tod 1868 bestehen, Schâh Dschahân Begum wurde die neue Regentin Bhopals. Ihre einzige überlebende Tochter Sultân Dschahân Begum (reg. 1901-1925, st. 1930) wurde auch von den Briten als offizielle Thronfolgerin bestätigt.

Der Mutter-Tochter-Konflikt setzte sich indes in der nächsten Generation fort. Schâh Dschahân Begum heiratete 1871 nämlich in 2. Ehe den mittellosen islamischen Gelehrten Muhammad Siddîq Hasan Khân (st. 1890), der zuvor zum Stab der Sekretäre Bhopals gehört hatte. Er gehörte zu den Mitbegründern einer neuen, salafistisch orientierten Reformbewegung, den Ahl-e hadîth, und machte Bhopal zu einem Zentrum dieser Bewegung. Die älteren Eliten, die häufig mit dem mystischen Islam verbunden waren,  dessen „exzessive Praktiken“ die Ahl-e hadîth beständig kritisierten, fühlten sich an die Seite gedrängt. Sie unterstützten nun Sultan Dschahân Begum, die ihrerseits fürchtete, dass die neue Ehe ihrer Mutter einen männlichen Thronerben hervorbringen könnte.

Während Mutter und Tochter auf der persönlichen Ebene weiterhin ihre Konflikte ausfochten, waren sie sich in einer Sache einig: die Vollverschleierung sei eine Notwendigkeit. Schâh Dschahân Begum betonte dieses ständig in ihren eigenen Werken, vor allem aber in ihrem Werk Tahdhîb al-niswân wa-tarbîyat al-insân („Bildung für Frauen und Erziehung der Menschheit“), das zu großen Teilen eine Sammlung von Koranversen und Prophetenaussprüchen ist.

In der Praxis schuf Schâh Dschahân Begum zahlreiche Institutionen für Frauen in purdah. 1891 wurde anlässlich des Besuches des britischen Vizekönigs Indiens, Lord Lansdowne, das Lady Lansdowne Hospital eröffnet, in dem es spezielle (gynäkologische) Angebote für „Purdah Ladies“ gab. Zudem gründete Schâh Dschahân Begum ein Serail, eine Unterkunft für Reisende in purdah. Um vor allem ärmeren Witwen die Gelegenheit zu geben, Einkünfte zu erzielen, ließ die Herrscherin einen speziellen Bazar für Frauen in purdah errichten, die dort ihre Waren und selbtgekochten Speisen anbieten konnten. Eindeutiges Ziel war es, vollverschleierten Frauen die Gelegenheit zu geben, am öffentlichen Leben teilzuhaben und – modern ausgedrückt – die Infrastruktur Bhopals zu nutzen.

Wie erwähnt, erschien Schâh Dschahan Begum  selbst niemals unverschleiert in der Öffentlichkeit. Für einige Portraits und offizielle Aufnahmen ließ sie sich dennoch porträtieren. Das blieb die Ausnahme. Etliche britische Beamte bekamen nur die verschleierte Begum zu Gesicht, es ist jedoch aus den Quellen ersichtlich, dass einzelne Offizielle Schâh Dschahân auch ohne Verschleierung trafen und sie dann als „sehr kleine, hübsche Frau mit wachen, intelligenten Augen“  beschrieben. Von den Briten erhielt Schâh Dschahân zahlreiche Auszeichnungen, wie z.B. den Grand Commander of the Star of India (GCSI). Anläßlich der Verleihung dieses Ordens 1875 in Bombay durch den Prince of Wales schrieb eine Britin (M.E. Corbet):

Die Begum von Bhopal erschien zuerst, sie ist die einzige Trägerin des Ordens (im Original: the only Lady Knight Commander). Sie war sehr klein, und ihr Gesicht war von einem blauen Schleier bedeckt, welcher wie ein Visier hervorragte, damit niemand sie sehen konnte. Sie sah wie ein Bündel Seide aus, bedeckt mit dem blauen Mantel des Ordens. (Preckel 2000: 160).

 

Der purdah-Streit

Während Schâh Dschahâns Verschleierung von den Europäern (Männern wie Frauen) zwar verwundert zur Kenntnis genommen wurde, gab es knapp zwei Jahrzehnte keine negativen Äußerungen zu diesem Thema. Die Verwaltungsreformen und die Loyalität gegenüber den Briten wurden gelobt, die Begum traf in purdah alle wichtigen und weniger wichtigen Repräsentanten der Briten in Indien.

Doch mit dem neuen Vertreter des Governor-Generals der Briten, Sir Lepel Griffin, änderte sich die Situation grundlegend. Griffin beobachtete mit Sorge die internationale Vernetzung von Schâh Dschahâns Ehemann Muhammad Siddîq Hasan Khân, die scheinbar bis zum Mahdi im Sudan reichte. Griffin vertrat in seinen Berichten nach London ab 1881 nun die Ansicht, dass die antibritischen Kräfte in Bhopal die Kontrolle über die Herrscherin erlangt hätten. 1888 war die Situation endgültig eskaliert. Griffin führte ein Gespräch mit Schâh Dschahân, in dem er die Herrscherin nachdrücklich aufforderte, die Verschleierung abzulegen – so wie ihre Mutter es getan hatte. Schâh Dschahân sei im Gegensatz zu ihrer Mutter schwach und beeinflussbar. Aus diesem Grunde müsse sie die purdah ablegen.

Schâh Dschahân entgegnete, dass sie die purdah als notwendig für muslimische Frauen erachte und dass sie Griffins Aufforderung mit Nachdruck ablehne. Dabei sei es völlig irrelevant, was die westlichen Länder vom purdah-System hielten oder was die Fehler dieses Systems seien: es gehöre nun einmal seit eh und je zum Islam. Sie äußerte weiterhin, dass sie verwundert sei, eine solche Äußerdung von einem Repräsentanten der britischen Regierung zu hören, die doch ansonsten den Bräuchen und religiösen Gefühlen der Bevölkerung mit Toleranz und Geduld gegenüber stehe.

Die Begum blieb in der Frage ihrer Verschleierung unnachgiebig – Lepel Griffin allerdings auch. Anhand der vorliegenden Quellen ist es wahrscheinlich, dass die Frage der Ent-/Verschleierung nur die vordergründige Diskussion bildete und es in Wirklichkeit um das Ausfechten der Interessen der verschiedenen Eliten am Hof Bhopals ging. Letztendlich unterlagen die Anhänger der Begum und der Ahl-e hadîth: Muhammad Siddiq Hasan Khân wurde entmachtet und stand in seinem eigenen Palast unter Hausarrest. Er starb 1890.

Als Schâh Dschahân Begum 1901 starb, hatten sie und ihre Tochter Sultan Dschahân Begum sich vollständig entfremdet.

In einem waren sie sich jedoch einig: in der Frage der Verschleierung der muslimischen Frau.

Zu Sultân Dschahân Begum und ihrer Interpretation der Ent-/Verschleierung schreibe ich dann in der kommenden Woche!

Das Beitragsbild zeigt Sultân Dschahân Begum mit ihrem ältesten Sohn Obaidullâh Khân anlässlich des großen durbars (Versammlung) in Delhi 1911 anlässlich des Besuchs Königs George V und Queen Mary von England. Während dieses durbars wurde George V zum Qaisar-e Hind, zum Kaiser Indiens, proklamiert, und alle indischen Fürsten schworen ihm die Treue.

Für diejenigen, die sich gerne noch ein paar Bilder der Begums ansehen möchten: ich habe ein paar PINS in meinem Board Royal Bhopal zusammengestellt

https://de.pinterest.com/claudiapreckelg/royal-bhopal/

Bildnachweis:

  • Public Domain
  • File:Kaikhusrau Jahan, Begum of Bhopal at Delhi Durbar 1911.jpg
  • Created: 1 January 1911

 

Dr. Claudia Preckel hat von 2008-2015 zusammen mit Dr. Susanne Kurz an der Ruhr-Universität Bochum am Seminar für Orientalistik gearbeitet. Seit 2005 ist sie außerdem als freiberufliche Interkulturelle Trainerin tätig.

claudia.preckel@islam-consult.de oder clpreckel@gmail.com