Der November gilt uns Christen als Trauermonat: mit Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag gibt es im November drei Feiertage, an denen der Verstorbenen bzw. der Opfer von Krieg und Gewalt gedacht wird. Im islamischen Kalender gibt es den Monat Muharram, der von den Schiiten als Trauermonat zum Gedenken an den Märtyrertod Husains in der Schlacht von Kerbela im Jahr 680 begangen wird.
Im November möchte ich nun eine kleine Serie den Vorstellungen von Tod und Trauer im Islam widmen. Dieses Thema wird uns auch in Deutschland zunehmend beschäftigen. Die erste Generation der sogenannten Gastarbeiter in Deutschland ist alt geworden, viele von ihnen sind bereits verstorben. Auch muslimische Flüchtlinge werden nicht in ihrer Heimat bestattet werden können. Daher ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass das Pflegepersonal in Krankenhäusern, Hospizen und Seniorenheimen sich mit dem Thema beschäftigt. Zudem ist es auch wichtig, dass Kommunen sich mit der Frage der Bestattung von Muslimen auseinandersetzen.
Der Sterbeprozess:
Ist der Tod eines Muslim im Krankenhaus, Pflegheim oder zu Hause absehbar, soll der Sterbende Richtung Mekka ausgerichtet werden. Dazu kann man zum einen seinen Körper auf dem Rücken liegend mit den Füßen Richtung Mekka (d.h.: in Richtung der Ka‘ba) ausrichten und seinen Kopf leicht anheben, dass auch das Gesicht in Richtung Ka‘ba zeigt, ODER man dreht den Sterbenden nach rechts, so dass das Gesicht Richtung Ka‘ba ausgerichtet ist. Die Angehörigen rezitieren aus dem Koran, sprechen Gebete und vor allem die Schahâda, das „Glaubensbekenntnis“ . Im Gegensatz zum Christentum gibt es nichts Vergleichbares zur Krankensalbung, die früher als „Letzte Ölung“ bezeichnet wurde und im Christentum als Sakrament gilt. Dennoch ist der Beistand eines Geistlichen (Hodschas/Imâms) auch bei Muslimen oft gegeben.
Nach dem Eintreten des Todes
Ist der Tod eingetreten, schließt man dem Verstorbenen die Augen und bindet den Kiefer hoch, damit sich der Mund nicht öffnet.
Erfolgt der Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus, ist das Pflegepersonal häufig von den emotionalen Reaktionen auf den Tod überrascht und damit überfordert. Lautes Weinen und Klagen, das Schlagen auf die Brust, oder das Zerreißen der Kleider sind oftmals eine Reaktion, die allerdings in der islamischen Theologie als nicht gewünscht betrachtet wird: in den meisten sunnitischen Schriften und Rechtsgutachten wird ein übermäßiges und lautes Klagen untersagt. Dieses ist auch als eine Abgrenzung zu schiitischen Trauerbräuchen im Monat Muharram zu sehen.
Möchte man einem Muslim sein Beileid aussprechen, drückt man das mit der Kondolenzformel „Wahrlich, wir kommen von Gott, und zu ihm kehren wir zurück“ aus.
Vom Tod eines Muslims soll die gesamte Gemeinschaft so schnell wie möglich erfahren, damit auch die Beerdigung möglichst zeitnah nach Eintreten des Todes erfolgen kann, am Besten noch am selben Tag.
Dazu muss die Leichenwaschung erfolgen. Krankenhäuser und Pflegeheime stellen häufig Räume dafür zur Verfügung. Männer werden dabei grundsätzlich von Männern, Frauen von Frauen gewaschen. Ein islamisches Bestattungsinstitut in München erklärt hier, wie die Totenwaschung (ghusl al-mayyit) nach der Sunna des Propheten zu erfolgen hat.
Nach islamischem Recht wird übrigens bei Märtyrern keine Totenwaschung vollzogen, sie werden auch nicht im Leichentuch bestattet – sie haben bereits den Zustand der Reinheit erreicht. Verschiedene Auslegungen gibt es auch betreffend Verstorbenen, die bei Unfällen getötet wurden oder für Tot- und Fehlgeburten.
Nach der Totenwaschung ist das Einkleiden in ein Totengewand vorgeschrieben, das aus weißem Leinen besteht. Bei Männern besteht das Leichenkleid aus 3 Lagen Tüchern, bei Frauen aus fünf, bei Kindern nur aus einer Lage.
Die Bestattung
Wie bereits erwähnt, sollte die Bestattung des Toten möglichst zeitnah nach Eintritt des Todes erfolgen. Viele Muslime wünschen, falls möglich, eine Bestattung in ihrem Heimatland und verfügen noch zu Lebzeiten eine Überführung. Unter den Muslimen in Deutschland ist jedoch diesbezüglich eine Veränderung zu sehen, wollen doch nun viele dort bestattet werden, wo ihre Familien leben.
Die Gestaltung des Grabes und die Begräbnisvorschriften haben viel mit den islamischen Jenseitsvorstellungen zu tun. Im Koran wird den Gläubigen in vielen Suren überliefert, dass sie sterblich sind. Am Tag des Jüngsten Gerichtes werden sie jedoch auferstehen und sich vor Gott für ihre Sünden verantworten.
„Jede Seele wird den Tod kosten ✵✵✵ Zu Uns werdet Ihr zurückkehren“ (Sure 29:57)
Um Islamische Bestattungen und Friedhöfe soll es in Teil 2 der Serie gehen.
Beitragsbild: Muslim Grave
File:Muslim grave.jpg Uploaded: 5 August 2007
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