Wesir der Seldschuken: Der Mord an Nezâm ol-Molk

Zur achten Folge geht es hier.

In der letzten Folge haben wir gesehen, wie sich die Konflikte zwischen Malek-Schâh und dem Nezâm immer dramatischer zuspitzten und der Wesir auch sonst in Bedrängnis geriet. Rings um ihn rotteten sich Feinde zusammen oder warteten auf eine Gelegenheit, sich seiner zu entledigen. Die Sultansgattin Torkân Châtûn nahm ihm seine Position in der Thronfolgeregelung übel, ihr Günstling Tâdsch ol-Molk wollte ihm im Amt nachfolgen und versuchte ihn durch Intrigen kaltzustellen, und die Ismailiten hatten ohnehin allen Grund, ihn als Todfeind zu betrachten.

Der Nezâm will zurücktreten

In dieser Situation und in Anbetracht seines hohen Alters von um die siebzig Jahren scheint der Nezâm denn auch an Rücktritt gedacht zu haben. Das berichtet zumindest eine der deutlich späteren persischen Quellen. Demnach soll der Sultan dem Ansinnen des Nezâm, sich auf die Pilgerfahrt nach Mekka zu begeben und zugleich aus dem Amt auszuscheiden, zwar zugestimmt haben. Der Wesir sei aber durch die schriftliche Botschaft eines Derwischs wieder von seinem Vorhaben abgekommen. Dieser Derwisch hatte einen Traum vom Propheten gehabt, der ihn aufgefordert hatte, den Wesir zu ermahnen, die ihm zugedachte Aufgabe zu erfüllen und sich am Hofe des Sultans für die Anliegen des Volkes und dessen rechte Behandlung einzusetzen. Anscheinend ist aber in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Teheran die Abschrift zweier seldschukenzeitlicher Urkunden aufgetaucht: eines Rücktrittsgesuches des Nezâm mit der Bitte um Erlaubnis, die Pilgerfahrt nach Mekka durchführen zu dürfen, und eine eher abschlägige Antwort des Sultans.

Also wollte der Sultan den Wesir wohl nicht offiziell entlassen. Daß der Nezâm aber bis zum Ende noch nennenswerten Einfluß am Hoflager des Sultans hatte, ist mehrfach bezweifelt worden. In jedem Fall scheint er aber noch ein ernstzunehmendes Hindernis für einen hochfliegenden Plan des ehrgeizigen Sultanspaares Malek-Schâh und Torkân Châtûn gewesen zu sein.

Versuch eines seldschukischen Kalifats

Obwohl die Seldschuken offiziell das Kalifat der Abbasiden in Bagdad unterstützten, waren die Beziehungen nicht konfliktfrei. Malek-Schâh hatte sich daher eine originelle Lösung einfallen lassen, die vielleicht auch seine Gemahlin darüber hinwegtrösten sollte, daß er ihren Sohn nicht zum Nachfolger machen wollte. Doch bei dem unerhörten Vorhaben war mit dem Widerstand des Nezâm zu rechnen.

Die Lösung des Sultans bestand nämlich in einer Verschmelzung des seldschukischen mit dem abbasidischen Hause: Ende der 1080er Jahre hatte Malek-Schâh seine Tochter Mah-(e) Malek mit dem Kalifen verheiratet. Diese Tochter stammte von Torkân Châtûn und gebar dem Kalifen recht zügig einen Sohn, der den Namen Dscha’far erhielt. Doch schon 1089 kehrte sie nach nur zwei Ehejahren mit ihrem Sohn an den Hof ihrer Eltern zurück, nachdem sie sich bitter über die Vernachlässigung durch den Kalifen beklagt hatte. Im Jahr 1090 starb die unglückliche Sultanstochter.

Nun entwickelten Malek-Schâh und Torkân Châtûn offenbar den Plan, den unliebsamen Kalifen durch ihren kleinen Enkel Dscha’far zu ersetzen. In jedem Fall ließ Malek-Schâh in Bagdad Gebäude errichten, die anzeigten, daß er hier in Zukunft seine Winterresidenz einzurichten gedachte, und er und die Châtûn sollen ihren Enkel bereits mit dem Titel “Befehlshaber der Gläubigen” (amîr al-mu’minîn) angeredet haben. Als Malek-Schâh schließlich im Herbst 1092 zum zweiten und letzten Mal nach Bagdad einzog, befahl er dem Kalifen, umgehend die Stadt zu verlassen. Anscheinend konnte der Kalif nur mit Mühe einige Tage Frist erwirken. Doch das war bereits nach dem Tod des Nezâm und eilt den Ereignissen ein wenig voraus, zeigt aber die Absichten des Sultans mit aller wünschenswerten Deutlichkeit.

Zwei folgenreiche Todesfälle

Doch schauen wir uns erst die Ereignisse des Jahres 1092 und ihre unmittelbaren Folgen an. Was geschah in diesem schicksalsträchtigen Jahr? Kurz gesagt: Zwei folgenreiche Todesfälle, darunter mindestens ein Mord.

Malek-Schâh war im Oktober 1092 mit seinem Hof unterwegs von Esfahan nach Bagdad. Es war gerade Ramadan, und der Nezâm war mit von der Partie, obwohl er eben erst von einer schweren Krankheit genesen war. Deshalb mußte er sich in einer Sänfte tragen lassen. Immerhin hatte er – je nach tatsächlichem Geburtsjahr – bereits sein zweiundsiebzigstes oder gar vierundsiebzigstes Lebensjahr erreicht.  Am 14. Oktober 1092 rastete der Hof in der Nähe von Nahâvand, und der Nezâm ließ sich nach dem Fastenbrechen zu seinem Zelt zurücktragen. Da trat ein junger Bittsteller auf ihn zu, der anscheinend der Kleidung nach aus der Region Dailam stammte. Doch statt dem Wesir, wie dieser erwartete, eine Bittschrift in die Hand zu legen, stach er mit einem Dolch auf ihn ein.

Auf der Flucht stürzte der Attentäter über Zeltschnüre, so daß ihn die Garde des Nezâm einholen konnte. Er wurde sofort niedergemacht. Zwar hatte der schwer verwundete Wesir gleich einen Boten losgeschickt, um genau das zu verhindern, doch der Bote kam zu spät. So war kein Verhör mehr möglich. Im Heerlager war derweil ein Aufruhr losgebrochen, und der Sultan mußte persönlich aufs Pferd steigen, um die erhitzten Gemüter zu beruhigen. Am folgenden Tag starb der Nezâm an seiner Verletzung, und seine Leiche wurde nach Esfahan gebracht und dort bestattet.

Vierzehn Tage später zog Malek-Schâh in Bagdad ein und teilte dem Kalifen mit, daß er die Stadt schleunigst zu verlassen habe. Am 6. November ritt der Sultan dann auf die Jagd und kehrte kurz darauf mit Fieber zurück, woraufhin er am 19. November im Alter von etwa siebenunddreißig Jahren. Torkân Châtûn verbarg jedoch sein Ableben und zog sich mitsamt dem Leichnam eiligst nach Esfahan zurück.

Chaotische Entwicklungen

Nachdem die Gemahlin des Sultans ihren Enkel Dscha’far an seinen Vater, den Kalifen, zurückgegeben hatte, war dieser bereit, ihren kleinen Sohn Mahmûd als Thronfolger des Sultans anzuerkennen. Damit war jedoch des Sultans älterer Sohn Barkyaruq nicht einverstanden. Torkân Châtûn war zwar so umsichtig gewesen, ihn gleich nach dem Tod ihres Gemahls einkerkern zu lassen, doch die Nizâmiyya-Truppe hatte ihn wieder befreit, und so kam es zum Krieg um die Thronfolge.

Tâdsch ol-Molk, den Malek-Schâh nach dem Tode des Nezâm zum Wesir gemacht hatte, wurde nach wenigen Monaten im Februar 1093 von Angehörigen der Nizâmiyya-Truppe des Nezâm im Lager des Barkyaruq gestellt und gegen dessen Willen von ihnen in Stücke gehauen – im wörtlichen Sinne, wie es scheint. Die Nizâmiyya hielt ihn für mitschuldig am Tode ihres Herrn.

Torkân Châtûn dagegen ist im Jahr 1094 in Esfahan angeblich eines natürlichen Todes gestorben. Ihr Söhnchen, der kleine Sultan Mahmûd, starb noch im selben Jahr an den Pocken, und auch der Kalif sollte das Jahr 1094 nicht überleben. Nun war Barkyaruq zwar Sultan, doch keineswegs unangefochten. Ruhiger wurde es daher erst wieder, als 1105 schließlich Barkyaruqs Halbbruder Mohammad den Thron bestieg. In Chorâsân herrschte allerdings schon seit 1097 Sandschar, ein weiterer Bruder, formal als Statthalter des Sultans.

Wie Sie sehen, waren die Jahre 1092 bis 1094 gespickt mit prominenten Todesfällen. Doch wir wollen uns nicht mit den Wirren nach Malek-Schâhs Tod aufhalten, sondern den Mord an Nezâm ol-Molk genauer unter die Lupe nehmen.

Auf der Suche nach den Anstiftern

Genau das haben nämlich bereits die Verfasser unserer frühesten Quellen getan, und den dort ausgesprochenen Beschuldigungen sind auch moderne Forscher nachgegangen. Dabei ist lediglich kaum umstritten, daß der Mörder mit großer Wahrscheinlichkeit ein Ismailit in den Diensten des Hasan-e Sabbah war, also ein Assassine. Eigentlich sollte man meinen, daß dies den Mord schon zufriedenstellend erklären müßte. Schließlich kann man sich leicht vorstellen, daß Hasan-e Sabbah es nicht eben schätzte, von seldschukischen Heeren belagert zu werden, und den Nezâm für einen wichtigen Stabilitätsfaktor in der seldschukischen Regierung hielt.

Doch die Autoren unseres Quellen – wie gesagt: auch schon der frühen – sahen das augenscheinlich anders. Sie äußern mehr oder weniger vorsichtig die Ansicht, der Sultan sei mit diesem Mord einverstanden gewesen. Doch damit nicht genug: Auch die Sultansgemahlin und ihr Günstling Tâdsch ol-Molk hatten “Motive” für die Anstiftung des Mordes. Bei Tâdsch ol-Molk ist überdies nicht klar, ob er nicht heimliche Kontakte zu den Ismailiten unterhielt, und immerhin waren die Mitglieder der Nizâmiyya-Truppe so überzeugt von seiner Mitschuld, daß sie ihn kurzerhand lynchten.

Daher hat sich schon in den Quellen eine Art “große Verschwörungstheorie” entwickelt, die darauf hinausläuft, daß sich die Gegner des Nezâm darauf verständigt hatten, ihn ein für alle Mal aus dem Wege zu räumen. Demnach hätte Torkân Châtûn mit dem Einverständnis des Sultans den Tâdsch ol-Molk angewiesen, sich mit den Ismailiten zwecks Ermordung des Nezâm in Verbindung zu setzen.

Aufklärungsversuche moderner Forscher

Martinus Theodorus (oder Martijn Theodoor) Houtsma hat diese Theorie schon 1924 in einem Aufsatz diskutiert – wenn auch nicht sehr zufriedenstellend. Im Kern läuft seine Argumentation mit vielen Schleifen und wenig überzeugenden Argumenten auf die psychologisierende Feststellung hinaus, daß weder der Sultan noch Tâdsch ol-Molk zu so einem gemeinen und brutalen Akt fähig gewesen wären. Demnach wäre der Nezâm einfach nur das erste prominente Opfer der Assassinen gewesen. Also eine “ganz kleine” Lösung des Problems. Interessanterweise bringt Houtsma jedoch gleich zwei neue Mordgeschichten in Umlauf: Der Sultan sei von Anhängern des Kalifen vergiftet worden, und zwar mit Zustimmung seiner Gemahlin Torkân Châtûn, die nach wie vor ihren Sohn als Thronfolger sehen wollte, und der Kalif sei aufgrund dessen ebenfalls ermordet worden.

Nun ist die “offizielle” Version der Todesursache Malek-Schâhs – Fieber nach übermäßigem Genuß von Wildbret – zwar tatsächlich nicht so recht befriedigend, wenn man den äußerst verdächtigen Zeitpunkt seines Ablebens berücksichtigt. Kam sein Tod doch gerade rechtzeitig, um die seldschukische Bedrohung vom Kalifen abzuwenden. Immerhin stützt sich Houtsma hier auf einen Verdacht, der bereits in Quellenwerken geäußert wurde. Auch ermordete Kalifen sind durchaus nicht ungewöhnlich, und es ist selbstverständlich denkbar, daß niemand außer den Ismailiten für den Mord am Nezâm verantwortlich war. Nur Houtsmas Argumentation ist unzulänglich und oft auch sehr spekulativ.

Schabinger hat Houtsmas Beitrag in seiner Einleitung zum “Buch der Staatskunst” bereits ausführlich diskutiert (S. 136-144) und auch Houtsmas Zirkelschlüsse dargelegt. Daher möchte ich nur ein Beispiel für das Problem in Houtsmas Argumentation herausgreifen: Er meint, man könne den Sultan schon deshalb von dem Verdacht der Mordanstiftung freisprechen, weil die Nizâmiyya-Garde einen anderen Schuldigen verfolgte, nämlich Tâdsch ol-Molk:

Daß aber der Sultan in seiner Rachsucht fähig gewesen sein soll, sich eines unverschämten Ministers durch den Dolch irgendeines obskuren Mörders zu entledigen, ist kaum vorstellbar. Daher können wir nicht mit den Historikern, orientalischen wie europäischen, übereinstimmen, die den Sultan für diesen widerlichen Mord verantwortlich machen. In dieser Hinsicht ist es bezeichnend, daß die Gefolgsleute des Wesirs das ebenfalls nicht taten, denn wir wissen, daß ihr Verdacht in eine andere Richtung ging. Sie gaben Taj al-Mulk, dem Günstling der Sultana Turkan Khatun und auch des Sultans selbst, die Schuld am Tod ihres Herrn, (…). Die Anschuldigung ist ernst zu nehmen, da sie von Männern stammte, von denen man annehmen kann, daß sie die Wahrheit kannten, doch sie muß trotzdem zurückgewiesen werden. (Houtsma, S. 149)

Mit anderen Worten: Die Nizâmiyya-Truppe wußte wahrscheinlich mehr als wir über die Schuldigen an dem Mord, deshalb unterstützt ihre Anschuldigung gegen Tâdsch ol-Molk die rein spekulative Annahme Houtsmas, daß der Sultan zu einem solchen Mord nicht fähig gewesen wäre (wir erinnern uns, daß er zu dem Mord am ältesten Sohn des Nezâm durchaus fähig war). Das heißt: Wenn die Nizâmiyya-Truppe den Sultan nicht beschuldigte, so war der Sultan auch nicht schuldig. Obwohl sie aber den Tâdsch ol-Molk beschuldigte, war dieser auch nicht schuldig. Und zwar deshalb, weil ein zeitgenössischer Dichter in einem Gedicht gesagt hat, daß er dem Tâdsch ol-Molk so ein Verbrechen nicht zutraue. Mit anderen Worten: Die Ansichten der Nizâmiyya-Truppe sind für die gesamte Argumentation irrelevant, stützen dann aber auch nicht die Unschuld des Sultans. Nun ja. Bilden Sie sich selbst eine Meinung.

Aktenzeichen XY ungelöst

Ob aus Schabingers Kritik an Houtsmas Analyse folgt, daß er selbst die “große Verschwörungstheorie” befürwortet, wird nicht so ganz deutlich. Zumindest ist Schabinger der Auffassung, daß keines der von Houtsma angeführten Entlastungszeugnisse für den Sultan und Tâdsch ol-Molk überzeugend ist. Wenn Sie mich fragen: Damit hat er recht.

David Durand-Guédy verweist in seinem Iranica-Artikel als jüngster Quelle lediglich auf die Möglichkeit einer Beteiligung des Sultans (mit Quellen- und Literaturverweis) und auf die in der Literatur diskutierten möglichen Mörder des Sultans – das sind der Kalif oder die Anhänger des Nezâm. Zum letzten Mal scheinen die Todesfälle des Jahres 1092 im Jahr 1995 von Carole Hillenbrand diskutiert worden zu sein (“1092: A Murderous Year”. In: Fodor Alexander, ed., Proceedings of the 14th Congress of the Union Européenne des Arabisants et Islamisants II. Budapest, 1995, pp. 281-96), allerdings anscheinend ohne nennenswerte neue Erkenntisse. Doch ihr Beitrag liegt mir derzeit nicht vor.

Sicher ist jedenfalls, daß die “große Verschwörungstheorie”, aber auch “kleinere” Lösungen wie insbesondere die Beteiligung des Sultans an dem Mordkomplott oder zumindest seine schweigende Billigung der Pläne bereits in frühen Quellen überliefert werden. Das macht diese Theorien zumindest weniger verdächtig, als wenn sie in sehr späten Quellen geäußert würden. Damit ist die Richtigkeit der Verdächtigungen aber noch längst nicht bestätigt. Schließlich muß man immer damit rechnen, daß es sich um bloße Gerüchte handelt. Und wenn ein solches Gerücht eine gute Geschichte bietet, ist es nicht auszuschließen, daß die Verfasser der Geschichtswerke mit dem ihnen eigenen Sinn für Dramatik es sich nicht verkneifen konnten, diese Geschichte auch zu erzählen. Doch zu den Eigenarten dieser Geschichtsschreibung erzähle ich Ihnen ein anderes Mal mehr.

Bleibt zum Schluß festzustellen: Ob die Verdächtigungen in den Quellen nun die Wahrheit treffen oder nicht, werden wir wohl nie sicher wissen können. Jedenfalls nicht bei der aktuellen Quellenlage. Das zeigt schon die Tatsache, daß ein gestandener Orientalist wie Houtsma zur Entlastung des Sultans hauptsächlich auf Mutmaßungen und Charaktereinschätzungen zurückgreifen mußte. Damit bleibt es jedem selbst überlassen, sich für einen oder mehrere Schuldige zu entscheiden.

Der Nezâm hat uns also nicht nur ein eigenes Werk und die Spuren seines staatsmännischen Wirkens in der Geschichte hinterlassen, sondern auch noch ein ungelöstes Rätsel um seinen Tod, das die Historiker bis ins 20. Jahrhundert hinein beschäftigt hat. Gibt es ein besseres Vermächtnis? 😉

P.S.:

Haben Sie im Beitragsbild gesehen, was ich endlich wiedergefunden habe? Meine Aufnahme vom Grabmal des Nezâm in Esfahan!

Quellen/Literatur

David Durand-Guédy: “Malekšāh”, Encyclopaedia Iranica, online edition, 2012, abrufbar unter http://www.iranicaonline.org/articles/maleksah (zuletzt aufgerufen am 25.01.2015).

Houtsma, M. Th.: “The Death of Nizam al-Mulk and its Consequences”. Journal of Indian History 3 (1924) 147-160 (inklusive Quellenangaben).

Karl Emil Schabinger Freiherr von Schowingen: Das Buch der Staatskunst: Siyâsatnâma. Aus dem Persischen übersetzt und eingeleitet von Karl Emil Schabinger Freiherr von Schowingen. Zürich 1987. Einleitung, S. 114f, 121-147 (inklusive Quellenangaben und ausführlichen Quellenzitaten).

Ibn al-‘Adîm, Kamâl ad-Dîn Abû l-Qâsim ‘Umar. Bughyat at-talab fî ta’rîch Halab: At-tarâdschim al-châssa bi-târîch as-Salâdschiqa. Hg. Ali Sevim. Ankara 1976, S. 86-93 (verschiedene ältere Überlieferungen).


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