Der Humor der Rechtsgelehrten

Da ich jetzt am Osterwochenende nicht viel Zeit zum Schreiben habe, möchte ich heute nur wieder einmal ein paar Witze erzählen.

Dieses Mal soll es um den Humor der Rechtsgelehrten (fuqahâ’, Sg.: faqîh) gehen. Die folgenden Anekdoten stammen aus der Sammlung des Fakhr ud-Din ‘Alî-ye Safî (16. Jh.), die ich schon im ersten Humor-Beitrag kurz vorgestellt habe. Safî war – wie schon sein Vater vor ihm – Freitagsprediger in Herât und damit selbste Religionsgelehrter.

Bezeichnenderweise hat er in seine Sammlung auch Witze aufgenommen, die sich über eine offenbar gelegentlich bei eifrigen Muslimen auftretende Eigenart lustig machen: die Eigenart, Rechtsgelehrte nach religionsrechtlichen Verhaltensregeln für die banalsten Dinge zu fragen. Natürlich kommt eine solche Neigung bei den Gläubigen nicht von ungefähr. Schließlich haben die muslimischen Rechtsgelehrten jahrhundertelang die religionsrechtlichen Aspekte aller möglichen und unmöglichen Situationen diskutiert und sich dabei oftmals in haarspalterischen Details ergangen. Doch die folgenden Witze zeigen Szenen, in denen es sogar den Rechtsgelehrten zu bunt wird wie hier:

Man fragte einen Rechtsgelehrten: „An welchem Tag sollen wir den Kopf scheren, an welchem Tag sollen wir die Nägel schneiden, und an welchem Tag sollen wir den Bart stutzen?“ Antwort: „Am Lang-Tag.“ Das heißt: An jedem Tag, an dem die Haare, Nägel und der Bart gewachsen und lang geworden sind, muß man sie kürzen. (S. 188)

Möglicherweise soll hier der Fragesteller als dumm hingestellt werden. Andererseits läßt die nachgeschobene Erklärung vermuten, daß der Verfasser die Pointe nicht für selbsterklärend gehalten hat. In jedem Fall zeigt der Witz aber, daß auch Rechtsgelehrte durchaus Humor haben konnten. Noch deutlicher finde ich das im folgenden Witz, in dem der Rechtsgelehrte geradezu pragmatisch auf die religiöse Besorgnis des Fragestellers antwortet:

Man fragte den Rechtsgelehrten Abû Mansûr-e Sedschestânî: „Wenn wir im offenen Gelände an eine Quelle kommen und eine Ganzkörperwaschung vollziehen wollen, in welche Richtung sollen wir dann schauen?“ Antwort: „In Richtung der eigenen Kleider, damit kein Dieb sie davonträgt.“ (S. 188)

Manchmal gibt es eben handfestere Dinge zu bedenken als die perfekte Durchführung eines Rituals.

Und damit verabschiede ich mich für diese Woche und wünsche allen, die es feiern, frohe Ostern und allen anderen einen schönen Feiertag am Montag!

Quelle

Safî, Fachr od-Dîn ‘Alî b. Hoseyn Vâ’ez-e Kâschefî: Latâ’ef ot-tavâ’ef. Hrsg. v. Ahmad-e Goltschîn-e Ma’ânî. 4. Aufl. Tehrân: Eqbâl, 1362 sch./1983.

Literatur

Kurz, Susanne: „Verachtet das Scherzen nicht!“: Die kulturhistorische Aussagekraft von persischen Sammlungen humoristischer Kurzprosa. 2 Halbbde. Dortmund: Verlag für Orientkunde, 2009. (Beiträge zur Kulturgeschichte des islamischen Orients, 40). (kann man z.B. hier bestellen)


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